Jede Truppe sichert sich stets gegen die Bedrohung durch feindliche Luftkriegsmittel. Die Fliegerabwehr umfasst sämtliche Vorbereitungen und Tätigkeiten, die dafür nötig sind.
1. Ein Luftraumspäher meldet:
Flieger grün plus!
Was bedeutet das?
Der Luftraumspäher spricht Luftahrzeuge an mit
– Flieger ROT = feindliches Luftfahrzeug
– Flieger GRÜN = unbekanntes Luftfahrzeug
– Flieger BLAU = eigenes Luftfahrzeug
Bei mehreren Luftfahrzeugen wird mit PLUS ergänzt.
2. In der Befehlsausgabe wird Feuerbereitschaft zur Fliegerabwehr – Bedingte Feuererlaubnis befohlen.
Was haben die Soldaten zu tun und wie verhalten sie sich bei feindlichen Fliegern?
Zur Fliegerabwehr werden folgende Bereitschaftsgrade befohlen:
Bereitschaft zur Fliegerabwehr
Gewährleistet das Herstellen der Feuerbereitschaft in kurzer Zeit. Dazu
- die lafettierten Fliegerabwehrwaffen teilgeladen in Stellung oder auf den
- Fahrzeugen für den Feuerkampf vorbereiten.
- Fliegerabwehrvisiere hochklappen oder einstellen,
- Rohre in die Mitte des zugewiesenen Hauptbekämpfungsraumes richten
- wo möglich Feuerpausenwerte einstellen.
Bedienungen in der Nähe der Waffen.
Feuerbereitschatt zur Fliegerabwehr
Stellt unverzügliche Bekämpfung feindlicher Luftfahrzeuge sicher. Dazu
- alle lafettierten Fliegerabwehrwaffen in Stellung oder auf Fahrzeugen fertigladen und sichern,
- Rohre in vermutete Angriffsrichtung richten,
- Fliegerabwehrvisiere hochklappen oder einstellen und
- wo möglich Feuerpausenwerte einstellen.
Bedienungen sind an den Waffen, beobachten den Luftraum in der vermuteten Angriffsrichtung und verdichten dadurch die Beobachtung des Luftraumes. Bei Fliegeralarm wird Feuerbereitschaft zur Fliegerabwehr ohne Befehl hergestellt.
Es gelten folgende Feuerregelungen:
Feuerverbot gegen alle Luftfahrzeuge, bereits eröffnetes Feuer ist einzustellen (ständige Feuerregelung für die Fliegerabwehr).
Ausnahme: Selbstverteidigung zur Abwehr eines Luftangriffes, der sich
unmittelbar gegen eigene Truppe oder andere Truppen, Anlagen oder
Einrichtungen richtet.
Bedingte Feuererlaubnis gegen alle Luftfahrzeuge, die als feindlich er-
kannt sind, sofern eigene dabei nicht gefährdet werden.
Feuerertaubnis gegen alle Luftfahrzeuge, soweit diese nicht als eiqene
erkannt sind.
Feuererlaubnis sowie Bedingte Feuererlaubnis werden für die Fliegerabwehr grundsätzlich nur unter besonderen Voraussetzungen befohlen.
3. Wie bekämpft man feindliche Luftfahrzeuge mit dem Fliegerabwehrvisier des Maschinengewehr MG 3?
Welche Kimme (1 bis 7) nutzt man natürlich in Verbindung mit dem Korn zum Bekämpfen folgender Luftfahrzeuge?
Strahlenflugzeug im Übrflug
Propellerflugzeug im Vorbeiflug
Strahlenflugzeug im Vorbeiflug
Strahlenflugzeug im Anflug
Kampfhubschrauber im Vorbeiflug
4. Es herrscht folgender Befehl: Feuerbereitschaft zur Fliegerabwehr – Feuererlaubnis.
Bei welcher Entfernung feuert der MG – Schütze auf das fdl LFz?
Feuereröffnung auf ca. 900m bei höchstens 200m Höhe
Was gilt als Kampfentfernung für das MG 3?
600m
Wann stellt der MG-Schütze automatisch das Feuer ein?
Im Wechselpunkt erreicht das Flugziel die kürzeste Entfernung zur
Waffe, aus dem „kommenden Ziel“ wird ein „gehendes Ziel“, das Feuer
wird eingestellt, nicht „Nachschießen“.
5. Dürfen Luftlandetruppen am Schirm bekämpft werden?
Luftlandetruppen werden im Anflug, beim Absetzen und beim Sammeln am Boden sofort bekämpft.
6. Ein Soldat schießt mit dem G36 über das Reflexvisier auf einen feindlichen Hubschrauber im Überflug. Wie ist vorzuhalten?
Beim Gewehr G 36 ist mit Reflexvisier zu schießen. Vorhalt beim Überflug
von Strahlflugzeugen 7-9, bei Propellerflugzeugen und Hubschraubern 2-
3 sichtbare Flugziellängen.